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Dokument-ID: 074828
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 762. Bedingungen und Belastungen
idF BGBl. I Nr. 87/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017
Haften einer Zuwendung oder Schenkung im Sinn der §§ 780 und 781 Bedingungen oder Belastungen an, die der Verwertung des zugewendeten Vermögens entgegenstehen, so hindert dies nicht deren Eignung zur Pflichtteilsdeckung; ein dadurch fehlender oder verminderter Nutzen ist aber bei der Bewertung der Zuwendung oder Schenkung zu berücksichtigen.
(BGBl. I Nr. 87/2015)