Über 300 Mustervorlagen, aktuelle Fachinformationen & Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Ehe- und Familienrecht
Themen
- Lebensgemeinschaft
- Verlöbnis
- Ehe
- Streitige Scheidung
- Einvernehmliche Scheidung
- Gewalt in der Familie
- Mediation
- Kindschaftsrecht
- Eingetragene Partnerschaft
- Erwachsenenschutzrecht
- Aufteilungsverfahren
- Ehegüterrecht
- Unterhaltsrecht
- Internationales Ehe- und Familienrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
Dokument-ID: 130927
Vorschrift
Außerstreitgesetz (AußStrG)
§ 75. Form und Inhalt des Abänderungsantrags
idF BGBl. I Nr. 111/2003 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2005
(1) Der Abänderungsantrag hat neben den allgemeinen Erfordernissen eines Anbringens zu enthalten:
- die Bezeichnung des Beschlusses, dessen Abänderung begehrt wird;
- die Gründe, weshalb die Abänderung beantragt wird;
- Angaben über die Umstände, aus welchen sich die Einhaltung der Frist nach § 74 ergibt.
(2) Der Antrag muss erkennen lassen, welche andere Entscheidung angestrebt wird. § 9 Abs. 2 und 3 ist anzuwenden.