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Dokument-ID: 187101
Vorschrift
Ehegesetz (EheG)
§ 95. Erlöschen des Aufteilungsanspruchs
idF BGBl. Nr. 280/1978 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1978
Der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird.