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Dokument-ID: 221481
Vorschrift
Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG)
§ 38. Erlöschen des Aufteilungsanspruchs
idF BGBl. I Nr. 135/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010
Der Anspruch auf Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird.