Dokument-ID: 174752

Vorschrift

IPR-Gesetz (IPRG)

Inhaltsverzeichnis

§ 7. Statutenwechsel

idF BGBl. Nr. 304/1978 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1979

Die nachträgliche Änderung der für die Anknüpfung an eine bestimmte Rechtsordnung maßgebenden Voraussetzungen hat auf bereits vollendete Tatbestände keinen Einfluß.