Dokument-ID: 120328

Vorschrift

Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG)

Inhaltsverzeichnis

3. Abschnitt
Beachtliche Patientenverfügung

§ 8. Voraussetzungen

idF BGBl. I Nr. 55/2006 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2006

Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der §§ 4 bis 7 erfüllt, ist dennoch für die Ermittlung des Willens des Patienten beachtlich.