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Dokument-ID: 120340
Vorschrift
Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG)
§ 18. In-Kraft-Treten
idF BGBl. I Nr. 55/2006 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2006
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf den Monat seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Patientenverfügungen, die zu diesem Zeitpunkt bereits errichtet sind, sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nach diesem Bundesgesetz zu beurteilen.