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Dokument-ID: 146997
Vorschrift
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 79. Tötung eines Kindes bei der Geburt
idF BGBl. I Nr. 112/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2016
Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(BGBl. I Nr. 112/2015)