12.06.2024 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1175168

Organisatorischen Brandschutz rechtskonform umsetzen

Clemens Purtscher - WEKA (mmi)

Damit Ihre Brandschutz-Vorkehrungen im Ernstfall wirksam sind, müssen Sie Ihre organisatorischen Brandschutz-Maßnahmen regelmäßig prüfen und aktuelle Brandschutz-Vorschriften rechtskonform umsetzen.

Der organisatorische Brandschutz umfasst jene betrieblichen Vorkehrungen, die durch Pläne und Konzepte, durch die Verteilung von Zuständigkeiten und Aufgaben, durch Ausbildung und Unterweisung von Mitarbeitenden über das richtige Verhalten im Brandfall sowie durch Eigenkontrollen und Protokollführung einen effektiven vorbeugenden Brandschutz gewährleisten, um der Verpflichtung zur Brandprävention nachzukommen.

Das Ziel von Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes ist es

  • zur Verhütung eines Brandausbruches,
  • zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe sowie
  • zur Erleichterung der Brandbekämpfung

beizutragen.

Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für diesen Bereich des Brandschutzes zählen:

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (AStV)
  • Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB)
  • Landesgesetzliche Regelungen
  • OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2 und 2.3

Mindestanforderungen an den organisatorischen Brandschutz im Betrieb

Die TRVB 119 „Organisatorischer Brandschutz“ soll in Verbindung mit der TRVB 117 „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung“ und der TRVB 120 „Betrieblicher Brandschutz, Eigenkontrollen – Kontrollplan“ einheitliche Mindestanforderungen für die Organisation des Brandschutzes in Betrieben festlegen.

Verpflichtend ist eine Brandschutzorganisation gem TRVB 119 ua für Betriebsanlagen mit erhöhter Brandgefahr oder für Bauwerke mit technischen Brandschutzeinrichtungen. Sie kann aber auch behördlich vorgeschrieben werden.

In Bezug auf das Personal geht es nach der Klärung der Verantwortung um die Bestellung einer ausreichenden Anzahl an Brandschutzbeauftragten bzw Brandschutzwarten oder anderer Brandschutzorgane (zB Interventionsdienst) gem AStV und OIB-RL 2.1. Außerdem ist im Blick zu behalten, dass deren Ausbildung regelmäßig durch Seminare zum aktuellen Stand bzw zu spezifischen betriebsrelevanten Aspekten des Brandschutzes aktualisiert wird.

Brandschutzbeauftragte sind dafür zuständig, eine Brandschutzordnung zu erstellen, in der die nötigen Vorkehrungen und Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung geregelt werden. Grundlage für Form und Inhalt von Brandschutzordnungen ist die TRVB 119.

Der Brandschutzbeauftragte hat auch dafür Sorge zu tragen, dass alle Prüfgegenstände in regelmäßigen Intervallen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen unterzogen werden. Bei der periodischen Überprüfungen von Sicherheitseinrichtungen gem Pkt 5.1.3.7 der TRVB 119 unterstützt Sie unsere kostenlose Checkliste „Brandschutz – Periodische Überprüfungen“.

Die Erstellung von Brandschutzplänen ist in der TRVB 121 geregelt. Sie ist gem AStV für bestimmte Betriebe verpflichtend (zB für Betriebe mit Brandschutzbeauftragten oder Betriebsfeuerwehr), aber auch für andere Betriebe empfehlenswert. Nutzen Sie auch unsere Gratis-Vorlage für einen Brandschutzplan und sparen Sie wertvolle Zeit.

Eigenkontrollen dienen dazu, Gefahren und Mängel im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die Anzahl der jährlich erforderlichen Kontrollen für die jeweiligen Brandschutzeinrichtungen sind in der TRVB 120 zusammengefasst. Über die Ergebnisse der Eigenkontrollen ist Protokoll zu führen (Brandschutzbuch).

Monitoring von gesetzlichen Vorgaben

Um einen lückenlosen organisatorischen Brandschutz sicherzustellen, müssen Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der Technik bleiben. Brandschutzverantwortliche werden daher regelmäßig mit unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen und Neuerungen sowie mit verschiedenen organisatorischen Fragen konfrontiert:

Aktuelle OIB-Richtlinien

  • Vor dem Hintergrund der Klima- und Energiekrise erfreuen sich Fassadenbegrünungen immer größerer Beliebtheit. Damit sowohl ökologische Ziele als auch Schutzziele im Brandschutz realisiert werden können, wurden in der Ausgabe 2023 der OIB-Richtlinie 2 erstmals Vorgaben für den Brandschutz bei Fassadenbegrünungen festgelegt.
  • Auch die wachsende Elektromobilität bringt hohe Anforderungen an den Brandschutz. Um dem Rechnung zu tragen, enthält die neue OIB-Richtlinie 2.2 brandschutztechnische Vorgaben für Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
  • Zudem nimmt dank verkürzter Genehmigungsverfahren und zahlreicher Fördermaßnahmen der Ausbau von Photovoltaikanlagen kontinuierlich zu. Die aktuelle Fassung der OIB-Richtlinien regelt daher auch erstmals den Brandschutz bei Photovoltaikanlagen an Fassaden und auf Dächern.

Aktuelle TRVB

  • Sie möchten eine Schaumlöschanlage in Betrieb nehmen, um Bereiche mit besonders hoher Brandgefahr (zB durch brennbare Flüssigkeiten) bestmöglich zu schützen? Dann sind die Vorgaben für die Kontrolle und Prüfung sowie für die Auswahl von Schaumlöschmitteln gem der neuen TRVB 145 S über Schaumlöschanlagen auschlaggebend.
  • Mittels Druckbelüftungsanlagen können Sie Fluchtwege rauchfrei halten, wertvolles Equipment (zB EDV-Anlagen) vor zerstörerischer Raucheinwirkung schützen und der Feuerwehr einen rauchfreien Angriffsweg bieten. Gleichzeitig müssen Sie jedoch die strengen Anforderungen der TRVB 112 S für Druckbelüftungsanlagen (ua an Druckbelüftungskonzepte sowie Kennzeichnungen) erfüllen.

Weitere rechtliche Neuerungen

  • Die Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023 bringt im Vergleich zur alten Verordnung von 2004 wichtige Änderungen für die Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen. Bis zum 30. April 2028 müssen alle Pyrotechniklager die neuen Bestimmungen erfüllen.
  • Im März 2023 trat die lang erwartete Novelle der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF 2023) in Kraft. Sie brachte geänderten Bestimmungen (insbesondere zu Lagermengen, Lagerort, möglichen Zusammenlagerungen und Prüfplichten), aber auch Umsetzungsschwierigkeiten in der Praxis. Aus diesem Grund wurde die VbF 2023 erneut novelliert – die Änderungen wurden mit BGBl II Nr 141/2024 am 05.06.2024 kundgemacht.

Maßnahmen zur Optimierung des organisatorischen Brandschutzes

Neben der Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben, sollten Sie in Ihrem Betrieb außerdem bestehende Maßnahmen und Abläufe regelmäßig prüfen, um Ihren Brandschutz zu optimieren und Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Stellen Sie zB folgende Fragen:

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