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Denkmalschutz
Wichtige Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) inkl der seit 01.09.2024 in Kraft getretenen Denkmalschutz-Novelle 2024
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Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich und Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten
Die Bedeutung der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes kann den Gegenständen für sich allein zukommen, aber auch aus der Beziehung oder Lage zu anderen Gegenständen entstehen.Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064637 -
Schutz vor Zerstörung oder Veränderung – Verbot
Bei Denkmalen, die unter Denkmalschutz stehen, ist die Zerstörung sowie jede Veränderung, die den Bestand (Substanz), die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte, ohne Bewilligung gem § 5 Abs 1 verboten.Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064638 -
Allgemeines
Die Zerstörung sowie jede Veränderung eines Denkmals bedarf der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um eine Maßnahme bei Gefahr im Verzug.Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064639 -
Sonstige Inhalte des DMSG
An dieser Stelle finden Sie einen hilfreichen Überblick über die weiteren Inhalte und Bestimmungen des DMSG.Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064640 -
Rechtsprechung
Zielsetzung des Denkmalschutzes ist die Erhaltung des übernommenen Kulturgutes (VwGH vom 9.9.1976, Zl 839/76).Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064641