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Neuerrichtung
Die nachträgliche Neuerrichtung von Mietgegenständen ist in § 18c MRG geregelt. Hier finden Sie hilfreiche Vertragsvorlagen zur Neuerrichtung.
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Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225 -
Mietzinsreserve
Als Mietzinsreserve bezeichnet man jenen Unterschiedsbetrag, der sich im Zuge einer Mietzinsabrechnung aus der Gegenüberstellung der hier ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben, errechnet.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333019 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung) – KSchG
Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die in einem Haus gelegen ist, welches ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.WEKA (red) - Markus Bulgarini | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576270 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die in einem Haus gelegen ist, welches ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576273 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung des Typs 31 bei Nichtanwendbarkeit des KSchG
Muster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die in einem Haus gelegen ist, welches ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist nicht anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576314 -
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung des Typs 31 bei Nichtanwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung in einem Gebäude, welches ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.WEKA (red) - Markus Bulgarini | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576318 -
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung des Typs 31 bei Anwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung in einem Gebäude, welches ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576319 -
Wohnungstypbeschreibung für Wohnungseigentum in einem Gebäude, das nach dem 08.05.1945 neu errichtet wurde
Beschreibung einer Wohnungstype in einem neuerrichteten Gebäude mit nach dem 08.05.1945 erteilter Baubewilligung.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653387 -
Neuerrichtung nach Baubewilligung nach dem 30.06.1953 – Checkliste
Checkliste anwendbarer Vorschriften zu einem Mietgegenstand des Typs 10: Geschäftslokal in einem Gebäude, das ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 907263