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Veränderung des Mietgegenstands
Nützliche Verbesserungen bzw. Veränderungen des Mietgegestands sind in § 4 sowie § 5 MRG geregelt. Eine solche Veränderung bzw. Verbesserung stellt zB eine Wohnungszusammenlegung dar.
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Antrag des Mieters auf Durchführung einer Veränderung (Verbesserung) seines Mietgegenstandes nach § 9 MRG
Hier finden Sie ein Muster für einen Schriftsatz, mit dem Sie als Hauptmieter den Antrag auf Duldung der Durchführung einer Veränderung (Verbesserung) Ihres Mietgegenstandes nach § 9 MRG stellen können.WEKA (red) - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 846705 -
Wohnungszusammenlegung
Als nützliche Verbesserung des Hauses oder einzelner Mietgegenstände gilt auch die Vereinigung von Wohnungen. Die Frage der Wohnungszusammenlegung ist auch unter dem Aspekt des Aufwandersatzes zu beleuchten.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280358 -
Mietzinsreserve
Als Mietzinsreserve bezeichnet man jenen Unterschiedsbetrag, der sich im Zuge einer Mietzinsabrechnung aus der Gegenüberstellung der hier ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben, errechnet.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333019 -
Anzeigepflicht
Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Anzeige zu machen. Weiters herrscht Anzeigenpflicht bei Veränderung des Mietgegenstandes oder der Mieterposition.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333835 -
Antrag des Vermieters auf Entfernung einer Veränderung des Mietgegenstands nach § 9 MRG
Schriftsatzmuster, mit welchem der Vermieter die Entferndung einer von Mieter vorgenommenen Veränderung am Mietgegenstand beantragen kann.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905451 -
Verbesserung (Veränderung) des Mietgegenstandes, Verfahren
Eine beabsichtigte wesentliche Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstandes seitens der Mieter/Nutzungsberechtigten ist der GBV anzuzeigen, welche innerhalb von 2 Monaten die Veränderung ablehnen muss, ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt.Thomas Lederer - Markus Bulgarini - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332259