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Mietanbot - Allgemeines
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Mietanbot
Muster eines Mietanbots nach eingehender Besichtigung des Bestandobjekts durch den möglichen zukünftigen Mieter.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 822561 -
Durchsetzung der Anbotspflicht nach § 5 Abs 2 MRG
Muster für einen Antrag auf Durchsetzung der Anbotspflicht für eine leerstehende Wohnung nach § 5 Abs 2 MRG.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1097370 -
Verfahren außer Streitsachen
§ 37 Abs 1 MRG zählt jene Entscheidungen auf für die die Schlichtungsstelle bzw das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zuständig ist. Andere Angelegenheiten gehören auf den streitigen Rechtsweg.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277190 -
Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Mietanbot
Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Nach allgemeinem Vertragsrecht kommt jedes (zweiseitige) Rechtsgeschäft durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen zustande.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281473 -
Durchsetzung der Anbotspflicht nach § 5 Abs 2 MRG
Muster für einen Antrag auf Durchsetzung der Anbotspflicht für eine leerstehende Wohnung nach § 5 Abs 2 MRG.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905447