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Kündigung - Allgemeines
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Aufkündigung des Mietverhältnisses
Die Aufkündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung des Vermieters oder Mieters, das Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem Kündigungstermin, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277736 -
Aufkündigungsverfahren – Grundlagen
In den §§ 560ff ZPO ist das Aufkündigungsverfahren geregelt. Diese Bestimmungen enthalten neben formellen Bestimmungen auch materielle Normen. In weiterer Folge soll nun auf den Verfahrensablauf eingegangen werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277747 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904 -
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist jener Zeitraum, der bei sonstiger Unwirksamkeit zwischen der tatsächlichen Zustellung der Kündigungserklärung an den Kündigungsgegner und dem Kündigungstermin liegen muss.Andrea Weisert - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280238 -
Kündigungsverzicht
Die Vereinbarung eines Kündigungsverzichtes ist grundsätzlich unbeschränkt wirksam. Ein Verzicht muss nicht ausdrücklich vereinbart werden, er er kann auch stillschweigend vereinbart sein oder sich aus der Absicht der Parteien ergeben.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280218 -
Parteien des Kündigungsverfahrens
Wird eine Aufkündigung nicht von oder gegen alle Bestandgeber (Bestandnehmer) gerichtet, ist sie als materiell unwirksam aufzuheben. Sie kann also zu keinem Erfolg führen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278644 -
Kündigung des Mietvertrags seitens des Vermieters im ABGB-Bereich
Hierbei handelt es sich um ein Kündigungsschreiben des Vermieters (Aufkündigung des Mietvertrags aufgrund von Eigenbedarf). Gilt nur für ABGB-Mietverträge.Hansjörg Poeckh - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 877503 -
Kündigung des Mietvertrags seitens des Mieters
Hierbei handelt es sich um eine Vorlage zu einem Kündigungsschreiben (Aufkündigung des Mietvertrags von Seiten des Mieters).Hansjörg Poeckh - Albert Scherzer | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 877523 -
Untergang des Bestandobjektes
Geht das Bestandobjekt unter, so führt dies sowohl gem ABGB als auch gem MRG prinzipiell zur Auflösung des Bestandvertrages. Dabei kann es sich sowohl um einen rechtlichen Untergang, als auch um eine Unzumutbarkeit der Weitervermietung handeln.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333033 -
Fristlose Kündigung des Mietvertrages
Bei Vorliegen bestimmter Gründe können Mietverträge auch ohne Einhaltung der sonst maßgeblichen Kündigungsfrist sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter gekündigt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332476