Kündigungsgrund

Ein wichtiger Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs. 2 MRG liegt ua vor bei

Praxiswissen

  • Eigenbedarfskündigung

    Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Der Eigenbedarf des Vermieters darf hierbei nicht selbstverschuldet sein.
    Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282212
  • Erheblich nachteiliger Gebrauch

    Ein Kündigungsgrund laut MRG liegt ua vor, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen nachteiligen Gebrauch macht oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes erfolgt ist.
    Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282706
  • Nichtbenützung von Wohnungen

    Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.
    Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926
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