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Praxiswissen
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Angemessener Mietzins bei Geschäftsräumen
Der angemessene Mietzins ist der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Geschäftslokales ortsübliche Mietzins.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281617 -
Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Als „angemessen“ gilt bei Wohnungen der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281635 -
Indexanpassung
Um zu verhindern, dass der Mietzins durch die Inflation immer weniger wert wird, hat das Gesetz die Möglichkeit geschaffen, dass auch Mietzinse wertgesichert werden können.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282732 -
Kategoriemietzins – Allgemeines
Der Kategoriemietzins berücksichtigt nicht die marktübliche oder erzielbare Höhe eines Mietzinses, sondern knüpft an einzelne wertbildende Faktoren für die Mietzinsbildung an.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281438 -
Kategorien – Ausstattungsmerkmale
Jede einzelne Wohnungskategorie weist nach § 15a MRG unterschiedliche Merkmale auf, die hier kurz zusammengefasst sind. Weiters werden die Voraussetzungen der einzelnen Kategoriemerkmale näher beleuchtet.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281496 -
Mietzins – Freie Vereinbarung
Eine freie Vereinbarung ist nicht nur zulässig, wenn auf sie ausdrücklich verwiesen wurde, sondern auch in Fällen, in denen das MRG nicht anwendbar ist (etwa Flächenmiete unbebauter Grundstücke, Miete von Garagen zu privaten Zwecken, Pacht …).Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281641 -
Mietzinsbildung
Die vom Mieter für die Überlassung eines Mietgegenstandes in Hauptmiete zu entrichtenden Mietzinsbestandteile sind im Gesetz abschließend aufgezählt.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281905 -
Möbelmiete
Der OGH sieht eine Klausel, mit welcher die Erhaltungs- und Erneuerungspflichten generell auf den Mieter überwälzt werden, ohne dafür ein entsprechendes Äquivalent zu gewähren, als sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht, an.Hans Sandrini - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277184 -
Richtwertmietzins
Nach dem MRG sind zwei Arten von Hauptmietzinsen möglich: der angemessene Mietzins gem § 16 Abs 1 MRG und der Richtwertmietzins gem § 16 Abs 2 bis 5 MRG. Die Richtwerte werden vom Bundesminister für Justiz per Verordnung festgelegt.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276066 -
Wertsicherung
Dieser Beitrag behandelt die Wertsicherung des Mietzins, welche zu ihrer Gültigkeit eine für sich geschlossene Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter bedarf.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281485