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Editorial April 2012
Wer kennt sich eigentlich wirklich mit dem Richtwertmietzins aus? Lesen Sie dazu den Gastbeitrag des Kollegen Mag. Ortbauer, der uns einen Aspekt des Richtwertmietzinses, nämlich dessen Valorisierung, erklärt.
Ostern ist vorbei. Auferstanden wurde nun auch. Widmen wir uns nun profaneren Dingen.
Wer kennt sich eigentlich wirklich mit dem Richtwertmietzins aus? Es ist auszuschließen, dass der durch das MRG zum Objekt höchsten Schutzes geschaffene typische Normadressat, der intellektuell stets unterschätzte Mieter, dieses Institut vollkommenster Fairness versteht.
Doch auch der durchschnittlich juristisch gebildete Nutzer wird wohl oft auf der Suche nach der Stringenz im Nirwana landen.
Umso dankbarer bin ich für den Gastbeitrag des Kollegen Mag. Ortbauer, der uns einen Aspekt des Richtwertmietzinses, nämlich dessen Valorisierung, erklärt. Ein wesentlicher Schritt zur Erkenntnis über eine intransparente Regelung.
Und weil Intransparenz zum nächsten Thema passt, hier die plumpe Überleitung zu Außenjalousien im MRG. Diese sind, so sie denn außen angebracht sind, vom Vermieter anzubringen, wenn sie wegen Umbauarbeiten entfernt wurden (OGH 13.12.2011, 5 Ob 194/11g).
Abschließend eine Entscheidung des OGH zur Frage des Quorums zur Abstimmung über die Überschussverwendung (OGH 13.12.2011, 5 Ob 57/11k). Tja, ich sag ja immer, niemand würde sich mit 5 Menschen, die er nicht kennt, ein Auto kaufen und dieses verwenden. Beim Wohnungseigentum macht das aber jeder mit viel mehr unbekannten Menschen.
Genug philosophiert,
schönen April
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters
http://www.ra-scheer.at