Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Dokument-ID: 1056478
COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG)
§ 14. Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
- hinsichtlich § 12 Abs. 3a erster und zweiter Satz der Bundesminister für Arbeit im Einvernehmen mit dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister,
- hinsichtlich des Vollzugs durch die Organe der Arbeitsinspektion nach § 9 Abs. 1 der Bundesminister für Arbeit (BGBl. I Nr. 6/2022)
- im Übrigen der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister
betraut.
(BGBl. I Nr. 23/2021)