Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Dokument-ID: 069947
Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1987 (RBG)
§ 7. Verwendung der rückfließenden Mittel
(1) (Anm. d. Red.: durch Art 2 §2 Abs 3 Z 14, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)
(2) Die restlichen zwei Drittel verbleiben dem Land für bundesgesetzlich geförderten Wohnbau beziehungsweise sind von den Bundesfonds nach § 7 Abs 2 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984 abzuführen.