Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Dokument-ID: 216431
Wohnbauförderungsgesetz 1984 (WFG 1984)
§ 48.
Für geförderte Wohnungen (Geschäftsräume), welche von einer gemeinnützigen Bau- oder Verwaltungsvereinigung vermietet werden, gelten die §§ 46 und 47 nicht.