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Bestellung
Gemäß § 19 WEG 2002 kann die Eigentümergemeinschaft eine natürliche oder juristische Person zum Verwalter bestellen.
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Ersichtlichmachung des Verwalters gem § 19 WEG 2002
Hier liegt das Muster eines von den Wohnungsmietern verfassten Schreibens an das Grundbuchsgericht zur Ersichtlichmachung des Verwalters gemäß § 19 WEG 2002 vor.WEKA (red) | Muster | Grundbuchsgesuch | doc | 65,50 kB | Dokument-ID: 236299 -
Verwalterbestellung
Im Bereich des Wohnungseigentums kann die Eigentümergemeinschaft in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie kann zu diesem Zweck auch einen Verwalter bestellen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277135 -
Ersichtlichmachung der Bestellung eines Verwalters gem § 19 WEG 2002
Muster für einen Antrag auf Ersichtlichmachung einer Bestellung eines Verwalters gemäß § 19 WEG 2002.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905333