Grundbuch

Hier finden Sie Fachinfo, Muster und Checklisten rund ums Grundbuch, zB:

Praxiswissen

  • Wohnungseigentumsstatut

    Der Alleineigentümer einer Liegenschaft kann künftig zu errichtende Wohnungseigentumsobjekte grundbücherlich eintragen lassen. D.h. er kann vorläufiges Wohnungseigentum mit einer schriftlichen Errichtungserklärung begründen.
    Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280361
  • Grundbuch – Urkunden

    Die Einverleibung kann nur aufgrund öffentlicher Urkunden oder solcher Privaturkunden geschehen, auf denen die Unterschriften der Parteien gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.
    Claudia Sorgo - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339841
  • Grundbuch – Eintragung

    Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Prinzipiell gibt es drei mögliche grundbücherliche Eintragungen: die Einverleibung, die Vormerkung und die bloße Anmerkung.
    Claudia Sorgo - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339781
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Muster

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