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Ihre Suche nach "Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung" lieferte 50 Ergebnisse.
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Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576245 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die in einem Haus gelegen ist, welches ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576273 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab dem 01.10.2006)
Hier finden Sie ein Muster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung in einem Gebäude, das durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 580453 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung des Typs 32 bei Anwendbarkeit des KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, das in einem Zweiobjekthaus gelegen ist. Das KSChG ist auf diesen Vertrag anwendbar.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578493 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Baubewilligung ab 1945) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die in einem Gebäude gelegen ist, welches aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576208 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG anwendbar ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579564 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag, der zur Grundlage hat, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578819 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Rückzahlungsbegünstigung) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, das in einem Haus gelegen ist, für das ein Darlehen nach dem Rückzahlungsbegünstigungsgesetz zurückgezahlt wurde. Das KSchG ist hier anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576335 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie D - brauchbar) - KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung der Kategorie D in brauchbarem Zustand. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579989 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag (Standardanhebung der Wohnung wegen Aufwendung erheblicher Mittel) - KSchG
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung für den Fall, dass der Standard der Wohnung durch bautechnische Maßnahmen und Aufwendung erheblicher Mittel angehoben worden ist. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578816 -
Mieterfreundlicher Untermietvertrag für eine Wohnung – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Untermietvertrag für eine Wohnung. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578395 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645268 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung, die in einem Haus gelegen ist, welches durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 668999 -
3 Ob 163/15i; OGH; 17. September 2015
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 163/15i | OGH vom 17.09.2015 | Dokument-ID: 797685 -
Besteht ein Schadenersatzanspruch des Untermieters gegen den Hauptmieter, der den Hauptmietvertrag auflöst?
Die freiwillige Aufgabe der Hauptmietrechte durch den Untervermieter macht ihn dem Untermieter gegenüber schadenersatzpflichtig, weil er diesem aus dem Bestandvertrag die ungestörte Benutzung des Bestandobjektes schuldet und die Beendigung des Hauptmietverhältnisses nicht automatisch auch zur Beendigung des Untermietverhältnisses führt.WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 163/15i | OGH vom 17.09.2015 | Dokument-ID: 797042 -
7 Ob 28/14i; OGH; 25. Juni 2014
Judikatur | Entscheidung | 7 Ob 28/14i | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 700918 -
Zum Tatbestand des § 18c Abs 2 MRG - zugänglicher Dachboden
§ 18c Abs 2 MRG erleichtert die Schaffung neuen Wohnraums im Wege der wohnungspolitisch erwünschten Nachverdichtung der bestehenden Gebäudesubstanz. Im Zweifel ist so auszulegen, dass die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter den Ausbau eines von ihm mitbenützten Dachbodens zu dulden hat, gegenüber der früheren Rechtslage vermindert und nicht erschwert werden darf. Dies betrifft bloße Mitbenützungsrechte an typisch allgemeinen Teilen, an denen nicht ausschließliche Benützungsrechte bestehen.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 137/14d | OGH vom 04.09.2014 | Dokument-ID: 715692 -
Haftung gegenüber dem Untermieter nach Räumungsvergleich
Es ist allgemein anerkannt, dass der Unterbestandgeber, der sein Bestandrecht freiwillig aufgibt, dem Unterbestandnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist, sofern nicht sowieso gegenüber dem Unterbestandnehmer ein Anspruch auf Vertragsauflösung zugestanden wäre. Schadenersatzforderungen bestehen auch dann weiter, wenn die Beklagte das ihr vorgeworfene Verhalten der Beendigung des Hauptmietverhältnisses nicht gesetzt und dieser weiter bestanden hätte.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 28/14i | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 700916 -
7 Ob 216/12h; OGH; 23. Jänner 2013
WEKA (red) | Judikatur | Entscheidung | 7 Ob 216/12h | OGH vom 23.01.2013 | Dokument-ID: 592358 -
Weigerung der Unterzeichnung eines Untermietvertrages keine Schikane
Die Weigerung zur Unterzeichnung eines Untermietvertrages stellt kein schikanöses Verhalten dar, wenn die Interessen der Parteien ausgeglichen sind.WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 216/12h | OGH vom 23.01.2013 | Dokument-ID: 592359 -
5 Ob 137/14d; OGH; 4. September 2014
WEKA (wed) | Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 137/14d | OGH vom 04.09.2014 | Dokument-ID: 715713 -
Berücksichtigung von Verbesserungen durch den Untermieter iSd § 26 Abs 1 MRG
Aufwendungen zur Verbesserung für den Untermieter müssen von objektivem Nutzen sein. Es kommt dabei nicht auf die konkrete Verwendung durch den Untermieter an, sondern vor allem ist es in diesem Zusammenhang von Bedeutung, ob die konkreten Veränderungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Untermietvertrags für den konkreten Untermieter objektiv von Nutzen sind.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 85/14g | OGH vom 26.09.2014 | Dokument-ID: 736237 -
3 Ob 244/10v; OGH; 19. Jänner 2011
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 244/10v | OGH vom 19.01.2011 | Dokument-ID: 284920 -
Beurteilung der Vereinbarung einer Untermiete und Weitergabe des Mietobjekts
Als ungewöhnlich ist eine Nebenabrede zu beurteilen, wenn sie bei vergleichbaren Mietgegenständen und vergleichbaren Vertragsinhalten nicht oder jedenfalls nur äußerst selten vereinbart wird.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 244/10v | OGH vom 19.01.2011 | Dokument-ID: 301520 -
Zulässige Höhe des Untermietzinses und angemessene Berücksichtigung von Aufwendungen des Hauptmieters
Getrennt abgeschlossene Verträge (hier über das Lokal bzw die Einrichtung und Investitionen), die von allen Beteiligten als wirtschaftliche Einheit betrachtet wurden, sind nicht als Schein-, sondern als Umgehungsgeschäft zu beurteilen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 9/03i | OGH vom 29.03.2003 | Dokument-ID: 377665