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WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz
Zum schlüssigen Aufrechnungsverzicht im Falle einer drohenden Illiquidität der Gemeinschaft
OGH: Um die Finanzierung der Wohnungseigentumsanlage zu gewährleisten und Liquiditätsengpässe in Bezug auf Liegenschaftsaufwendungen im Interesse aller Wohnungseigentümer zu vermeiden, sind vom Verwalter vorgeschriebene Akontozahlungen für die Miteigentümer bindend. Nicht relevant für die Verpflichtung zu Akontozahlungen ist, ob der Verwalter seiner Rechnungslegungspflicht nachkommt. Ist eine Akontozahlung fällig, so kann sie unabhängig davon eingehoben werden, ob die Aufwendung, für die sie eingehoben wird, bereits abgerechnet ist oder Streit über deren Abrechnung besteht.