Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 1570 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1718) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1718) anzeigen-
Thema
-
(169)
Mietrecht
Mietrecht
(169)
- (75) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (75)
- (21) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (21)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (87) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (87)
- (5) Befristung Befristung (5)
- (12) Mietzins Mietzins (12)
- (2) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (2)
- (13) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (13)
- (4) Mieterschutz Mieterschutz (4)
- (46) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (46)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(77)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(77)
- (38) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (38)
- (14) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (14)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (4) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (4)
- (16) WEG-Verträge WEG-Verträge (16)
- (8) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (8)
- (7) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (7)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (40) Kommentare Kommentare (40)
-
(169)
Mietrecht
Mietrecht
(169)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz
Haftung gegenüber dem Untermieter nach Räumungsvergleich
OGH: Das Untermietverhältnis ist gegenüber dem Hauptmietverhältnis selbstständig, woraus folgt, dass die Gültigkeit des Untermietvertrags und dessen Fortdauer unabhängig von der Beendigung des Hauptmietvertrages zu beurteilen ist. Aus dem Rechtsatz jedoch, wonach die warum auch immer eintretende Beendigung der Hauptmiete auch die Untermiete beende, folgt, dass der Rechtstitel des Untermieters gemeinsam mit dem des Hauptmieters untergeht. Dies gilt gegenüber dem Vermieter, wobei sich der Untermieter diesem gegenüber auch auf keinen Rechtstitel mehr berufen kann. Der OGH stellte ausdrücklich fest, dass das Untermietverhältnis nicht automatisch mit dem Hauptmietverhältnis endet. Durch einen Unterbestandvertrag wird der Unterbestandgeber verpflichtet, dem Unterbestandnehmer die ungestörte Benützung des Bestandsobjekts zu ermöglichen. Ebenso wie der Bestandgeber dem Bestandnehmer bei Verschulden für jeden durch Vernachlässigung seiner Pflichten schuldhaft verursachten Schaden, insbesondere auch durch vorzeitige Beendigung des Bestandsverhältnisses haftet, ist der Unterbestandgeber dem Unterbestandnehmer gegenüber schadenersatzpflichtig. Daher ist es in Lehre und Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Unterbestandgeber, der sein Bestandrecht freiwillig aufgibt, dem Unterbestandnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist, sofern nicht sowieso gegenüber dem Unterbestandnehmer ein Anspruch auf Vertragsauflösung zugestanden wäre.