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Dokument-ID: 379623
Judikatur | Leitsatz
Recht zur Mietzinsanhebung bei Sanierung aller gespaltenen Mietverhältnisse
Das Entstehen eines gespaltenen Mietverhältnisses durch die Veräußerung eines im Mietobjekt betriebenen Unternehmens ist nach der im Zeitpunkt der Unternehmensveräußerung geltenden Rechtslage – und nicht nach dem in § 12a MRG verwendeten Begriff der Unternehmensveräußerung – zu beurteilen. Nach der vor Inkrafttreten des MRG geltenden Rechtslage wurde durch die Einbringung eines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft kein gesetzlicher Mietrechtsübergang bewirkt; vielmehr ist es grundsätzlich zu einem gespaltenen Mietverhältnis gekommen.