Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 1572 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigen-
Thema
-
(168)
Mietrecht
Mietrecht
(168)
- (71) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (71)
- (24) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (24)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (83) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (83)
- (4) Befristung Befristung (4)
- (12) Mietzins Mietzins (12)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (14) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (14)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (47) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (47)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(74)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(74)
- (38) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (38)
- (14) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (14)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (3) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (3)
- (15) WEG-Verträge WEG-Verträge (15)
- (8) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (8)
- (6) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (6)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (41) Kommentare Kommentare (41)
-
(168)
Mietrecht
Mietrecht
(168)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 607688
WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz
Vorbereitung der Willensbildung als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung
OGH: Durch die Rechtsprechung war bislang nicht geklärt, ob die Kosten eines Sachverständigengutachtens über die Durchführbarkeit einer Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung von der Eigentümergemeinschaft zu tragen sind. Im Rahmen der ordentlichen Verwaltung ist der Verwalter autonom zuständig. Darüber hinaus, wie etwa über nützliche Verbesserungen, hat die Mehrheit der Wohnungseigentümer zu entscheiden.