Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 1572 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigen-
Thema
-
(168)
Mietrecht
Mietrecht
(168)
- (71) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (71)
- (24) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (24)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (83) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (83)
- (4) Befristung Befristung (4)
- (12) Mietzins Mietzins (12)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (14) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (14)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (47) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (47)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(74)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(74)
- (38) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (38)
- (14) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (14)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (3) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (3)
- (15) WEG-Verträge WEG-Verträge (15)
- (8) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (8)
- (6) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (6)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (41) Kommentare Kommentare (41)
-
(168)
Mietrecht
Mietrecht
(168)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Judikatur | Leitsatz
Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens gem § 12a Abs 3 MRG
OGH: Ein vertragliches Weitergaberecht hindert die Anhebung des Hauptmietzinses in Fällen des § 12a Abs 3 MRG nur dann, wenn es tatsächlich ausgeübt wird. In den Fällen des § 12a Abs 3 MRG erfolgt kein Vertragspartnerwechsel auf Mieterseite, der einer Kenntnis und Zustimmung des Vermieters bedürfte. Es werden keine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf ein anderes Rechtssubjekt übertragen. Zweck der Regelung des § 12a Abs 3 MRG ist es, zu verhindern, dass durch gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten mehrheitlich andere Personen als der bisherige Mieter von einem günstigen Mietrecht zum Nachteil des Vermieters profitieren und eine Unternehmensveräußerung im engeren Sinn ersetzt oder umgangen wird.