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Dokument-ID: 246863

Judikatur | Leitsatz

Änderung des Wohnungseigentumsobjekts nach § 16 Abs 2 Z 1 WEG – zur Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen

Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer einer an den Klopeiner See angrenzenden Liegenschaft, auf der zwei baulich getrennte, eingeschossige Häuser errichtet sind. Der Antragsteller verfügt über 3578/1000 Anteile, verbunden mit Wohnungseigentum an „Haus A“, die Antragsgegnerin über 6422/1000 Anteile, verbunden mit Wohnungseigentum an „Haus B“. Der allgemeinen Benützung dienende Teile der Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 WEG gibt es nicht, beide Gebäude sind über den ihnen jeweils zugehörigen Grundstücksstreifen erreichbar.

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