Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 1572 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigen-
Thema
-
(168)
Mietrecht
Mietrecht
(168)
- (71) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (71)
- (24) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (24)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (83) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (83)
- (4) Befristung Befristung (4)
- (12) Mietzins Mietzins (12)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (14) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (14)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (47) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (47)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(74)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(74)
- (38) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (38)
- (14) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (14)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (3) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (3)
- (15) WEG-Verträge WEG-Verträge (15)
- (8) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (8)
- (6) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (6)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (41) Kommentare Kommentare (41)
-
(168)
Mietrecht
Mietrecht
(168)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 251837
Judikatur | Leitsatz
Auswirkungen auf den Beginn der sog Fünfzehntelanhebung iSd § 46a Abs 3 MRG bei zu spätem Anhebungsbegehren
Wegen der Zustellung des Anhebungsbegehrens ab 1. Jänner 2006 erst zum 9. März 2006 ist strittig, ob sich deshalb der Beginn des Anhebungszeitraums um ein Kalenderjahr auf den 1. Jänner 2007 verschiebt, oder das erste Jahr des Anhebungszeitraums verkürzt wird, indem das erste Fünfzehntel erst ab dem auf den Zugang des Anhebungsbegehrens übernächsten Monatsersten, hier also nur für die Monate Mai bis Dezember 2006 zum Tragen kommt.