Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 1572 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigen-
Thema
-
(168)
Mietrecht
Mietrecht
(168)
- (71) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (71)
- (24) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (24)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (83) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (83)
- (4) Befristung Befristung (4)
- (12) Mietzins Mietzins (12)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (14) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (14)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (47) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (47)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(74)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(74)
- (38) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (38)
- (14) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (14)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (3) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (3)
- (15) WEG-Verträge WEG-Verträge (15)
- (8) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (8)
- (6) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (6)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (41) Kommentare Kommentare (41)
-
(168)
Mietrecht
Mietrecht
(168)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Judikatur | Leitsatz
Zum Höchstbeitrag bei der Mietzinsanhebung – WGG und MRG
Treten in einen am 01.03.1994 bestehenden Hauptmietvertrag über eine Wohnung ausschließlich Personen ein, die in § 46 Abs 1 MRG nicht genannt sind, so darf der Vermieter gemäß § 46 Abs 2 MRG vom (von den) in das Hauptmietrecht Eintretenden ab dem auf den Eintritt folgenden Zinstermin eine Erhöhung des bisherigen Hauptmietzinses bis zu dem für die Wohnung nach § 16 Abs 2 bis 6 MRG im Zeitpunkt des Eintritts zulässigen Betrag, höchstens aber EUR 2,64 (seit 01.09.2006: EUR 2,91, seit 01.09.2008: EUR 3,08) je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat, verlangen, sofern der bisherige Hauptmietzins niedriger ist. Dieser Höchstbetrag von EUR 2,64 (nunmehr EUR 3,08) valorisiert sich entsprechend der Regelung des § 16 Abs 6 MRG. In den Fällen des § 46 Abs 2 MRG ist demnach der Vermieter berechtigt, den Hauptmietzins auf jenen Betrag anzuheben, der nach dem Richtwertsystem oder nach den gesetzlich fixierten Zinsgrenzen für Kategorie-D-Wohnungen aktuell zulässigerweise vereinbart werden könnte. Diese Anhebungsmöglichkeit ist allerdings mit dem nach dem früheren Kategoriesystem gesetzlich fixierten und valorisierten Zinsbetrag für Kategorie-A-Wohnungen gedeckelt.