Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 1572 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigen-
Thema
-
(168)
Mietrecht
Mietrecht
(168)
- (71) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (71)
- (24) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (24)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (83) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (83)
- (4) Befristung Befristung (4)
- (12) Mietzins Mietzins (12)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (14) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (14)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (47) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (47)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(74)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(74)
- (38) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (38)
- (14) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (14)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (3) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (3)
- (15) WEG-Verträge WEG-Verträge (15)
- (8) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (8)
- (6) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (6)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (41) Kommentare Kommentare (41)
-
(168)
Mietrecht
Mietrecht
(168)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 347245
WEKA (vbu) | Judikatur | Leitsatz
Mietzinsminderung nach § 1096 Abs 1 ABGB
OGH: Gem § 1096 Abs 1 ABGB steht in dem Fall, wenn das Bestandobjekt bei dessen Übergabe derart mangelhaft ist oder aber während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft wird, dass es zum bedungenen Gebrauch nicht taugt, ein Mietzinsminderungsanspruch für die Dauer und in dem Maß der Unbrauchbarkeit zu. Diese Zinsminderung tritt kraft Gesetzes und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Bestandgebers ein.