Ihre Suche nach Kärntner grundverkehrsgesetz lieferte 32 Ergebnisse.

Dokument-ID: 280951

Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag

Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Ausländergrundverkehr und Zwangsversteigerung

Das Exekutionsgericht ist gem § 23 K-GVG verpflichtet, Beschlüsse, mit denen die Zwangsversteigerung von Grundstücken oder Teilen davon bewilligt oder mit denen die Exekution aufgeschoben oder eingestellt wird, der Behörde zuzustellen. Diese ist auch zur Befundaufnahme und Beschreibung der Liegenschaft zu laden sowie vom Ergebnis der Schätzung und Erteilung des Zuschlags zu verständigen.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop