Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach garten lieferte 959 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1019) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1019) anzeigen-
Thema
-
(35)
Mietrecht
Mietrecht
(35)
- (1) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (1)
- (2) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (2)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (11) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (11)
- (8) Mietzins Mietzins (8)
- (1) Betriebskosten Betriebskosten (1)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (6) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (6)
- (4) Mieterschutz Mieterschutz (4)
- (4) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (4)
- (1) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (1)
-
(49)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(49)
- (7) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (7)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (3) Hausverwalter Hausverwalter (3)
- (5) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (5)
- (3) WEG-Verträge WEG-Verträge (3)
- (1) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (1)
- (29) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (29)
- (2) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (2)
- (22) Kommentare Kommentare (22)
-
(35)
Mietrecht
Mietrecht
(35)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
COVID-19: Zinsminderung nach § 1104 ABGB bei bereits vorheriger Betriebsschließung?
OGH: Die §§ 1104, 1105 und 1107 ABGB regeln die Gefahrtragung beim Bestandvertrag. Wenn die in Bestand genommene Sache wegen „außerordentlicher Zufälle“, wie etwa wegen einer Seuche – wozu auch die COVID-19-Pandemie zählt – gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann, ist der Bestandgeber gem § 1104 ABGB nicht zur Wiederherstellung verpflichtet. Allerdings ist auch der Miet- oder Pachtzins nicht zu entrichten. Ist das Mietobjekt wegen eines solchen außerordentlichen Zufalls nur eingeschränkt brauchbar, so ist der Mietzins verhältnismäßig zu mindern (§ 1105 ABGB).