Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 323 Ergebnisse.

Dokument-ID: 301554

Judikatur | Leitsatz

Zum Recht eines Dritten auf Benutzung des Mietgegenstandes bei Ableitung dieses Rechtes vom Mieter

OGH: Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes kann der Vermieter einen Dritten, der sein Recht auf Benutzung vom Mieter ableitet, im Regelfall nicht unmittelbar auf Räumung des Objektes klagen. Die Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses, das zwischen dem Mieter und dem Dritten besteht, ist dabei ohne jegliche Bedeutung. Auch jede bloß formlose Gestattung (Duldung) durch den hiezu Berechtigten reicht dazu aus. Dafür, dass diese Gestattung gegenüber dem Vermieter unwirksam wäre, etwa weil es sich um eine (versuchte) sittenwidrige Schädigung des Vermieters gehandelt hätte, besteht im vorliegenden Rechtsfall im Hinblick auf die im Wesentlichen gleichbleibende Mitnutzung der zu Wohnzwecken vermieteten Objekte auch für die Ausübung des Hausbesorgergewerbes (Verwaltungstätigkeit, Gerätelagerung) kein Anhaltspunkt.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop