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Dokument-ID: 974191

WEKA (bli) | News | 01.11.2022

Erneute Erhöhung der Kategoriebeträge mit 01.11.2022

Mit November 2022 kam es zu einer erneuten Erhöhung der Kategoriebeträge. Die aktuellen Werte finden Sie in diesem Beitrag.

Die neuen Kategoriebeträge des § 15a Abs 3 MRG wurden mit BGBl II Nr 363/2022 durch die Bundesministerin für Justiz kundgemacht. Dadurch kam es nun mit 1. November 2022 zu einer erneuten Erhöhung der Kategoriebeträge.

 

Neu (seit 01.11.2022)

Alt (01.06.2022-31.10.2022)

Kategorie A

EUR 4.23

EUR 4,01

Kategorie B

EUR 3,18

EUR 3,01

Kategorie C

EUR 2,12

EUR 2,00

Kategorie D

EUR 1,06

EUR 1,00

Die neuen Kategoriebeträge wurden mit 1. November 2022 mietrechtlich wirksam.