Ihre Suche nach räumung lieferte 513 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (531) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (531) anzeigen
Dokument-ID: 1093408

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Zur einvernehmlichen Auflösung eines Mietverhältnisses

OGH: Nach § 33 Abs 1 MRG können Mietverträge vom Mieter gerichtlich oder schriftlich, vom Vermieter jedoch nur gerichtlich gekündigt werden. Der OGH billigt die Ansicht, dass für die wirksame Kündigung eines Bestandverhältnisses durch den Mieter gem § 33 Abs 1 MRG aus Gründen der Rechtssicherheit und des Mieterschutzes die strenge Schriftform im Sinn der Unterschriftlichkeit erforderlich ist. Nach der Judikatur ist die rein privatrechtlich zu beurteilende außergerichtliche Aufkündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die keiner Annahme durch den Gegner bedarf und ihre Wirkung mit Zugang entfaltet.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop