Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 1406 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1484) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1484) anzeigen
  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 736552

WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz

Übergangsrecht zum Kündigungsschutz gem § 30 MRG

OGH: Gem § 49 Abs 2 MRG kommen die Kündigungsbeschränkungen nach § 30 leg cit unter anderem für jene Hauptmietverträge nicht zur Anwendung, die vor Inkrafttreten des MRG – über einen Mietgegenstand, der nach dem 31. Dezember 1967 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel neu geschaffen worden ist – geschlossen wurden und für die eine bestimmte Bestandsdauer, die über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des MRG (01.01.1982) hinaus wirksam ist, vereinbart wurde.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop