Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 1572 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1724) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1724) anzeigen
  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 702514

WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz

Werbefläche auf Hausfassade: Interessensabwägung bei gerichtlicher Benützungsregelung

OGH: Gemäß § 17 Abs 2 WEG 2002 kann jeder Wohnungseigentümer aus wichtigen Gründen die gerichtliche Abänderung einer bestehenden Regelung über die Benützung der verfügbaren allgemeinen Teile der Liegenschaft beantragen. Unter die Benützung der verfügbaren allgemeinen Teile der Liegenschaft fällt auch die Nutzung der Hausfassade zu Werbezwecken. Wurde diese bisher unentgeltlich genutzt, besteht nach ständiger Rechtsprechung (RS 0118456) eine bindende, konkludente Benützungsregelung. Ob wichtige Gründe vorliegen, diese Regelung zu ändern, ist eine im Einzelfall zu beurteilende Ermessensentscheidung, welcher eine Interessenabwägung zwischen persönlichen und familiären Verhältnissen und der Dringlichkeit des jeweiligen Bedarfs voranzugehen hat.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop