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Judikatur | Leitsatz
Zulässigkeit einer erstmaligen gerichtlichen Nutzwertfestsetzung
Im vorliegenden Rechtsfall liegen zwei einander widersprechende Nutzwertgutachten vor. Es ist jedoch strittig, ob eine solche Nutzwertfestsetzung durch das Gericht schon vor der Bewilligung der Einverleibung von Wohnungseigentum begehrt werden kann. Dies ist jedoch im Hinblick auf die befürwortete möglichst uneingeschränkte Überprüfbarkeit der Nutzwertgutachten zu bejahen. In diesem Fall kommt hinzu, dass ein Hauptproblem der unterschiedlichen Standpunkte die Wohnungseigentumstauglichkeit der Garage im Keller des gemeinsamen Hauses ist. Der dadurch relevierte Verstoß gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertfestsetzung war bereits vor dem WEG 2002 ein von der Judikatur anerkannter Grund für die jederzeitige Anrufung des Gerichts. Dies ist jetzt auch in § 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002 iVm § 10 Abs 2 WEG 2002 so vorgesehen. Daher liegen die Voraussetzungen einer gerichtlichen Nutzwertfestsetzung vor.