Ihre Suche nach Kompromiss-Mietvertrag Dachbodenausbauten lieferte 108 Ergebnisse.

Dokument-ID: 715692

WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz

Zum Tatbestand des § 18c Abs 2 MRG - zugänglicher Dachboden

OGH:§ 18c MRG regelt die nachträgliche Neuerrichtung von Mietgegenständen. Im Falle, dass den dafür erforderlichen Baumaßnahmen Rechte zur Benützung von allgemeinen Teilen der Liegenschaft entgegenstehen, wie etwa von Dachboden- oder Kellerräumen, Grünanlagen oder Hofflächen, so müssen die bisher Benützungsberechtigten die Baumaßnahmen unter der Voraussetzung dulden, dass ihnen gleichwertige Benützungsrechte oder die sonstige Möglichkeit zur gleichwertigen Befriedigung ihrer Interessen eingeräumt werden. Es ist auch möglich, dass ihnen der Verlust des Benützungsrechts unter Berücksichtigung der bisherigen Ausübung abgegolten wird.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop