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Dokument-ID: 259837

Judikatur | Leitsatz

Mitmieter und fehlende Benützungsvereinbarung

OGH: Nach der Rechtsprechung sind die Vorschriften über die Miteigentumsgemeinschaft auch für das Innenverhältnis von Mitmietern untereinander sinngemäß anzuwenden. Für entsprechende Streitigkeiten der Mitmieter über die Benützung der gemieteten Sache ist der Außerstreitrichter zuständig.

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