Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 1406 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1484) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1484) anzeigen
  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 764039

WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz

Zur „unverhältnismäßig hohen Gegenleistung“ nach § 30 Abs 2 Z 4 2. Fall MRG bei Erwerb eines Superädifikats

OGH: Der Kündigungsschutz des MRG ist auf Grundstücksvermietungen zur Errichtung von Superädifikaten für geschäftliche Zwecke analog anzuwenden, wenn der Verwendung des Geschäftsgebäude für den Gebrauch des gesamten Bestandobjekts selbstständige Bedeutung zukommt und diese daher im Verhältnis zur Funktion der unbebauten Grundflächen nicht gänzlich in den Hintergrund tritt. Dies gilt auch bei der Untervermietung, da es insbesondere um die Verwertung des vom Hauptmieter errichteten Superädifikats geht und nicht um die Verwertung der Mietrechte. Wie schon in der Entscheidung 6 Ob 88/05t ausgeführt, würde eine fehlende Bestandfestigkeit der Mietverhältnisse die Unternehmen instabil machen und in Folge den Bestand des Unternehmens und damit die Berufsausübung des Unternehmers gefährden.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop