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Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz
Rücktrittsrecht bei Veränderung des Mietvertrags?
Grundsätzlich kann ein Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, wenn er seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat. Zu beachten ist, dass der Rücktritt binnen einer Woche ab Zustandekommen des Vertrags erklärt werden muss. Dies ist dann nicht erforderlich, wenn dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung keine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht ausgefolgt worden wäre.