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Judikatur | Leitsatz
Passivlegitimation bei Ablösen
Der Antragsteller war bereit, eine Ablöse zu bezahlen, um einen Mietvertrag mit Weitergaberecht eingeräumt zu erhalten. Es kam zum Abschluss eines mit 28. Februar 1994 datierten, beidseits jeweils von den anwaltlichen Vertretern unterschriebenen Mietvertrags zwischen dem Antragsteller und der Erstantragsgegnerin. Der Drittantragsgegner hatte dem Antragsteller zuvor mitgeteilt, dass von Vermieterseite ein Betrag von ATS 125.000,– für den Abschluss des Mietvertrags selbst und für ein Weitergaberecht verlangt werde. Der Antragsteller übergab daraufhin am 16. März 1994 dem Drittantragsgegner in dessen Kanzlei ein Sparbuch mit einer Einlage von ATS 125.000,–.