Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gärten lieferte 947 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1007) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1007) anzeigen-
Thema
-
(34)
Mietrecht
Mietrecht
(34)
- (1) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (1)
- (1) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (1)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (11) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (11)
- (8) Mietzins Mietzins (8)
- (1) Betriebskosten Betriebskosten (1)
- (2) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (2)
- (6) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (6)
- (4) Mieterschutz Mieterschutz (4)
- (4) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (4)
- (1) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (1)
-
(51)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(51)
- (7) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (7)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (3) Hausverwalter Hausverwalter (3)
- (5) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (5)
- (4) WEG-Verträge WEG-Verträge (4)
- (1) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (1)
- (30) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (30)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (22) Kommentare Kommentare (22)
-
(34)
Mietrecht
Mietrecht
(34)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Judikatur | Leitsatz
Anzeige des Investitionsersatzes durch Telefax
OGH: Der Gesetzgeber hat diese Entscheidung zum Anlass genommen, durch die WRN 1999 (Art II Abschn I Z 36) § 45 Abs 2 MRG dahin zu novellieren, dass die einzuhaltende Schriftform einer erstmaligen Vorschreibung von EVB samt Verpflichtungserklärung geregelt wurde: Zur Erfüllung der Schriftform reicht bei automationsunterstützt hergestellten Erklärungen anstelle der eigenhändigen Unterschrift des Erklärenden auch die drucktechnische Ausfüllung von dessen Namen aus. Diese Grundsätze, die der erkennende Senat betreffend die schriftliche „Bekanntgabe“ der Einforderung von EVB entwickelt hat, sind auch für die schriftliche „Anzeige“ eines Ersatzanspruchs für Aufwendungen nach § 10 Abs 4 MRG anzuwenden.