Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gärten lieferte 950 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1010) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1010) anzeigen-
Thema
-
(35)
Mietrecht
Mietrecht
(35)
- (1) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (1)
- (2) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (2)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (11) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (11)
- (8) Mietzins Mietzins (8)
- (1) Betriebskosten Betriebskosten (1)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (6) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (6)
- (4) Mieterschutz Mieterschutz (4)
- (4) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (4)
- (1) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (1)
-
(49)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(49)
- (7) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (7)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (3) Hausverwalter Hausverwalter (3)
- (5) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (5)
- (3) WEG-Verträge WEG-Verträge (3)
- (1) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (1)
- (29) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (29)
- (2) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (2)
- (22) Kommentare Kommentare (22)
-
(35)
Mietrecht
Mietrecht
(35)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Judikatur | Leitsatz
Die Pflichten der Anrainer gem § 93 StVO
OGH: Die Besorgung bzw Veranlassung des Winterdienstes gehört zur Verwaltung einer Liegenschaft. Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Mögen die innerhalb der Anlage angebrachten Gehwege im Einzelfall daher auch durchaus dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen, so erfüllen dennoch nur die „entlang“ der Anlage, also die regelmäßig außerhalb der Anlage an diese angrenzenden Gehsteige die Kriterien einer Verkehrsfläche iSd § 93 Abs 1 StVO. § 93 StVO ist also auf die innerhalb der Wohnanlage einer Eigentümergemeinschaft befindlichen Gehwege nicht anzuwenden. Kam der Geschädigte auf einem vereisten, nicht gestreuten Gehweg innerhalb einer solchen Anlage zu Sturz, kommt allenfalls die Haftung der Eigentümergemeinschaft nach § 1319a ABGB in Betracht, sofern der Gehweg die Kriterien eines „Weges“ iSd Abs 2 dieser Gesetzesstelle erfüllt.