Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gärten lieferte 950 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1010) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1010) anzeigen-
Thema
-
(35)
Mietrecht
Mietrecht
(35)
- (1) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (1)
- (2) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (2)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (11) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (11)
- (8) Mietzins Mietzins (8)
- (1) Betriebskosten Betriebskosten (1)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (6) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (6)
- (4) Mieterschutz Mieterschutz (4)
- (4) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (4)
- (1) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (1)
-
(49)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(49)
- (7) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (7)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (3) Hausverwalter Hausverwalter (3)
- (5) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (5)
- (3) WEG-Verträge WEG-Verträge (3)
- (1) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (1)
- (29) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (29)
- (2) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (2)
- (22) Kommentare Kommentare (22)
-
(35)
Mietrecht
Mietrecht
(35)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Judikatur | Leitsatz
Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG bei noch nicht erteilter behördlicher Bewilligung
OGH: Der Vermieter kann nach § 30 Abs 2 Z 7 MRG den Mietvertrag kündigen, wenn die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, dass der Mieter nur vorübergehend wegen Urlaubs, Krankheit oder Kuraufenthalts abwesend ist. Nach stRsp ist auch eine vorübergehende Stilllegung des Geschäftsbetriebs infolge notwendiger Renovierungs- und Vorbereitungsarbeiten einer mangelnden regelmäßigen geschäftlichen Betätigung nicht gleichzusetzen, wenn geplant ist, die geschäftliche Tätigkeit im Geschäftslokal nach Abschluss der Arbeiten wieder fortzusetzen. Dass der Wiederbeginn der vereinbarten oder einer gleichwertigen regelmäßigen geschäftlichen Tätigkeit in naher Zukunft zu erwarten wäre, ist vom Mieter zu behaupten und zu beweisen. Die Gründe, aus denen eine Wiederaufnahme regelmäßiger geschäftlicher Betätigung berechtigterweise zu erwarten ist, müssen in dem für die Kündigung maßgeblichen Zeitpunkt bereits konkret fassbar sein.