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Türerrichtung für Gartenzugang: Ist das verkehrsüblich?
Bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit einer Änderung kommt es nicht auf eine allgemeine, generalisierende Betrachtung einer vom Standort abstrahierten Baupraxis an, sondern darauf, ob die konkret beabsichtigte Änderung in ihrer geplanten Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Hauses, des Umfelds, des Ausmaßes des Eingriffs in die Bausubstanz sowie des Ausmaßes der Inanspruchnahme oder Umgestaltung allgemeiner Teile verkehrsüblich ist.Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 68/21t | OGH vom 14.06.2021 | Dokument-ID: 1103961 -
Belegung des Hausgartens mit Terrassenplatten: Liegt eine Widmungsänderung vor?
Wird die Gesamtheit eines Hausgartens mit Terrassenplatten belegt, liegt eine Widmungsänderung von Garten zu Terrasse vor, die nicht als bagatellhafte Umgestaltung, sondern als zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 zu sehen ist.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139401 -
Zur Überprüfung der Rücklagenabrechnung iZm mit falschen USt-Ausweisungen
In der Jahresabrechnung sind im Hinblick auf die USt nur Leistungsvorgänge auszuweisen. Ein Abrechnungsmangel besteht daher, wenn bestimmte Positionen in der Abrechnung nicht den „üblichen“ 10 % USt, sondern dem höheren Steuersatz von 20 % oder auch gar keiner USt unterliegen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 198/22m | OGH vom 21.12.2022 | Dokument-ID: 1136269 -
Änderungsrecht am Wohnungseigentumsobjekt (geändertes äußeres Erscheinungsbild durch Einzäunung)
Wohnungseigentümer sind gemäß § 16 Abs 2 WEG 2002 grundsätzlich zu Änderungen an ihrem Wohnungseigentumsobjekt auf eigene Kosten berechtigt. Eine solche Änderung darf aber keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer, besonders auch keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses darstellen. In casu ging es um eine Einzäunung eines Gartenteils, die sich nicht nur farblich von der Grünanlage deutlich abhebt, sondern insgesamt einen optischen Fremdkörper im Garten darstellt.Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 144/22w | OGH vom 27.09.2022 | Dokument-ID: 1128404 -
Schadenersatz des Bauträgers für Nutzungsentgelt wegen Zaunerrichtung über die Grundgrenze?
Für eine schadenersatzrechtliche Haftung der Bauträgerin, welche die Erwerberin eines Reihenhauses (Wohnungseigentum) samt Garten aus einer unrichtigen Aufklärung über das Ausmaß ihres Nutzungsrechts ableitet, ist die faktische Nutzung der Teilfläche ohne Bedeutung.Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 49/20h | OGH vom 15.12.2020 | Dokument-ID: 1090950 -
5 Ob 18/23t; OGH; 18. April 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139408 -
COVID-19: Zinsminderung nach § 1104 ABGB bei bereits vorheriger Betriebsschließung?
Nach § 1107 ABGB ist eine Bestandzinsminderung ausgeschlossen, wenn die Gebrauchsbeeinträchtigung bzw die Unterlassung des Gebrauchs in die Sphäre des Bestandnehmers fällt. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Mieter – bereits vor und unabhängig von der Covid-Pandemie – die unternehmerische Entscheidung getroffen hat, das Geschäftslokal umsatzbedingt zu schließen und das Bestandobjekt daher auch nicht zu nutzen. Die Zinsgefahr trägt hier der Bestandnehmer.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 9/22d | OGH vom 18.10.2022 | Dokument-ID: 1133638 -
5 Ob 144/22w; OGH; 27. September 2022
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 144/22w | OGH vom 27.09.2022 | Dokument-ID: 1128461 -
10 Ob 9/22d; OGH; 18. Oktober 2022
Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 9/22d | OGH vom 18.10.2022 | Dokument-ID: 1133707 -
5 Ob 209/22d; OGH; 4. März 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 209/22d | OGH vom 04.03.2023 | Dokument-ID: 1139521 -
Rechtsnachfolge von Todes wegen bei Eigentümerpartnern
Beim Tod eines Partners geht dessen Anteil am Mindestanteil und gemeinsamem Wohnungseigentum ex lege in das Eigentum des überlebenden Partners über. Das gilt jedoch nicht, wenn der überlebende Partner auf den Erwerb des Anteils verzichtet oder eine andere Person den Anteil erhält. Die Eintragung in das Grundbuch hat durch eine vom Verlassenschaftsgericht auszustellende Amtsbestätigung zu erfolgen. Hat im Inland kein Verlassenschaftsverfahren stattgefunden, ist das Grundbuchsgericht zuständig.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 209/22d | OGH vom 04.03.2023 | Dokument-ID: 1139407 -
Untersagung von Kinderpartys aufgrund von Lärmbelästigung?
Eine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung eines Gartens durch (etwa wöchentlich) stattfindende Kinderfeste mit regem Besuch ist grundsätzlich möglich. Relevant für die Beurteilung sind das Ausmaß der entstehenden Geräuschentwicklung, die Häufigkeit der Feste und das zeitliche Ausmaß, in welchem der Lärm an den betroffenen Tagen jeweils auftritt.WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 52/18w | OGH vom 25.04.2018 | Dokument-ID: 1001189 -
3 Ob 36/22y; OGH; 19. Mai 2022
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 36/22y | OGH vom 19.05.2022 | Dokument-ID: 1121785 -
5 Ob 145/22t; OGH; 2. November 2022
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 145/22t | OGH vom 02.11.2022 | Dokument-ID: 1133898 -
7 Ob 207/21y; OGH; 29. April 2022
Judikatur | Entscheidung | 7 Ob 207/21y | OGH vom 29.04.2022 | Dokument-ID: 1121784 -
10 Ob 49/20h; OGH; 15. Dezember 2020
Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 49/20h | OGH vom 15.12.2020 | Dokument-ID: 1090987 -
5 Ob 211/21x; OGH; 22. Dezember 2021
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 211/21x | OGH vom 22.12.2021 | Dokument-ID: 1113302 -
Stellt eine Sichtschutzwand zwischen zwei Hausgärten einen „Luxusartikel“ dar?
Eine von einem Wohnungseigentümer zwischen zwei Hausgärten angestrebte Sichtschutzwand gilt auch dann nicht als Befriedigung von Luxusbedürfnissen, wenn sich auf dem Grundstück dieses Wohnungseigentümers möglicherweise tatsächlich Luxusausstattung (Swimmingpool und Pavillon) befindet. Nicht jede Beeinträchtigung von Interessen der übrigen Miteigentümer (hier: teilweise Sichteinschränkung) ist iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 beachtlich.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 211/21x | OGH vom 22.12.2021 | Dokument-ID: 1113297 -
5 Ob 9/23v; OGH; 27. Februar 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 9/23v | OGH vom 27.02.2023 | Dokument-ID: 1139410 -
Vollwärmeschutz der Fassade: Ist der Vermieter dazu verpflichtet?
Dient die Anbringung eines Vollwärmeschutzes der Anpassung an die Entwicklung der Bautechnik und ist die entsprechende Neuherstellung der Fassade nach dem aktuellen technischen Standard im Vergleich zu den Kosten der bloßen Reparatur als wirtschaftlich vertretbar anzusehen, ist von einer Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 Z 1 MRG auszugehen. Demnach führt nicht schon jeglicher Reparaturbedarf an der Fassade zu einer Verpflichtung des Vermieters zur Anbringung eines Vollwärmeschutzes.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 145/22t | OGH vom 02.11.2022 | Dokument-ID: 1133640 -
5 Ob 153/21t; OGH; 2. Dezember 2021
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 153/21t | OGH vom 02.12.2021 | Dokument-ID: 1115821 -
Mietzinsminderung nach § 1105 ABGB ohne behördliche „Nutzungsverbote“?
Lassen sich Umsatzeinbußen des Geschäftsraummieters auf behördliche Maßnahmen zurückführen, so sind solche Umsatzeinbußen konkrete Folgen einer objektiven Einschränkung des vertraglich bedungenen Gebrauchs des Bestandobjekts und im Rahmen einer Mietzinsminderung zu berücksichtigen. Sind sie jedoch Folge einer Pandemie, die sämtliche Unternehmer und insbesondere eine gesamte Branche betrifft, sind diese dem Unternehmerrisiko zuzuordnen und daher für den zu zahlenden Mietzins nicht relevant.Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 209/21p | OGH vom 24.03.2022 | Dokument-ID: 1118283 -
Zinsminderung wegen COVID-19 für Büromieter: Bsp Rechtsanwaltskanzlei
Besteht für ein Bestandobjekt kein behördliches Betretungsverbot aus Anlass der COVID-19-Pandemie, so ist eine Mietzinsminderung nach § 1105 ABGB nur dann denkbar, wenn die pandemiebedingt eingetretenen Umsatzeinbußen nicht nur das eine Bestandobjekt, sondern in gleicher Weise auch andere Mieter in vergleichbarer Situation betreffen. Eine Mietzinsminderung auf Basis einer vom Mieter bewusst unterlassenen Nutzung des Bestandobjekts sieht § 1105 ABGB nicht vor.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 207/21y | OGH vom 29.04.2022 | Dokument-ID: 1121777 -
5 Ob 76/20t; OGH; 3. Juni 2020
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 76/20t | OGH vom 03.06.2020 | Dokument-ID: 1077012 -
3 Ob 91/23p; OGH; 25. Mai 2023
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 91/23p | OGH vom 25.05.2023 | Dokument-ID: 1145206