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  • Ausschluss eines Wohnungseigentümers bei gerichtlicher Hinterlegung von Rückständen

    Wird durch einen beklagten Wohnungseigentümer eine schuldbefreiende gerichtliche Hinterlegung nach § 1425 ABGB vorgebracht, so ist es unklar, ob er noch Zahlungen zu leisten hat. Hierüber ist gem § 36 Abs 2 WEG 2002 mittels abgesondertem Beschluss zu entscheiden. Die Ausschlussklage ist bei rechtzeitiger Zahlung auch dann abzuweisen, wenn den Beklagten am Rückstand grobes Verschulden trifft. Das Gesetz gewährt dem Betroffenen daher immer eine – durch die Prozesskosten teuer erkaufte – Nachfrist für die Zahlung.
    Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 132/22f | OGH vom 27.02.2023 | Dokument-ID: 1135992
  • Funktion und Schranken gerichtlicher Benützungsregelungen

    Eine gerichtliche Regelung über die Benützung der allgemeinen Teile der Liegenschaft ist eine Ermessensentscheidung, welche die Interessen der einzelnen Miteigentümerinnen zu berücksichtigen hat. Wird von der Antragstellerin weder die Notwendigkeit der Regelung noch eine Alternative zu der benachteiligenden vorgeschlagenen Regelung eingebracht, liegt in der Abweisung des Antrags keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 222/ 14d | OGH vom 27.01.2015 | Dokument-ID: 755574
  • Ist eine strafrechtliche Verurteilung Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung des Kündigungsgrundes?

    Strafrechtliche Verurteilungen sind jedenfalls nicht Voraussetzung für die Geltendmachung eines bestandrechtlichen Kündigungsgrundes. Auch wenn das Strafverfahren wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt wurde, so hat das Zivilgericht in jedem Fall unabhängig von der strafrechtlichen Entscheidung zu entscheiden.
    Daniela Kostal | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 35/19h | OGH vom 13.06.2019 | Dokument-ID: 1033663
  • 5 Ob 132/22f; OGH; 27. Februar 2023

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 132/22f | OGH vom 27.02.2023 | Dokument-ID: 1136012
  • 5 Ob 153/21t; OGH; 2. Dezember 2021

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 153/21t | OGH vom 02.12.2021 | Dokument-ID: 1115821
  • Erstmalige Benützungsregelung: Anspruch und Voraussetzungen

    Die gerichtliche Benützungsregelung nach § 17 Abs 2 erster Satz WEG 2002 ist eine auf einer Interessenabwägung basierende Ermessensentscheidung. Für die erstmalige Schaffung muss kein wichtiger Grund gegeben sein. Zu prüfen ist der Bedarf des Antragstellers und das Gewicht seiner Gründe für die angestrebte Sondernutzung. Die zu berücksichtigenden Umstände und ihre Bedeutung können im Einzelfall divergieren.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 153/21t | OGH vom 02.12.2021 | Dokument-ID: 1115813
  • Gerichtliche Nutzwertfestsetzung gemäß § 9 Abs 2 WEG 2002

    Den wesentlichen Defiziten einer Nutzwertfestsetzung, die eine erneute gerichtliche Festsetzung gemäß § 9 Abs 2 WEG 2002 ermöglichen, sind subjektive Bedenken eines Miteigentümers gegen ein bestehendes Nutzwertgutachten nicht gleichzusetzen.
    Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 193/11k | OGH vom 14.02.2012 | Dokument-ID: 423894
  • 5 Ob 53/20k; OGH; 21. Juli 2020

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 53/20k | OGH vom 21.07.2020 | Dokument-ID: 1080257
  • Werbefläche auf Hausfassade: Interessensabwägung bei gerichtlicher Benützungsregelung

    Es ist zulässig, die Benützungsregelung der Hausfassade zu Werbezwecken im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung gerichtlich abzuändern, wenn sich der Werbebedarf aufgrund nicht änderbarer persönlicher Verhältnisse erhöht. Entspricht die Nutzung der Werbefläche nach der Änderung nicht der Eigentumsquote an den Mindestanteilen, ist bei Bedarf ein Benützungsentgelt festzusetzen.
    WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 19/14a | OGH vom 25.07.2014 | Dokument-ID: 702514
  • Zulässigkeit der Nutzwertfestsetzung durch den WE-Bewerber vor WE-Begründung

    Eine Nutzwertfestsetzung durch den Wohnungseigentumsbewerber vor Begründung von Wohnungseigentum ist zwar nicht ausgeschlossen, eine derartige Antragstellung setzt aber voraus, dass spezifische sachliche Gründe dafür vorliegen. Die Antragslegitimation des Wohnungseigentumsbewerbers zur gerichtlichen Nutzwertfestsetzung ergibt sich aus § 10 Abs 1 WEG 2002.
    Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 53/20k | OGH vom 21.07.2020 | Dokument-ID: 1080256
  • Zulässigkeit einer erstmaligen gerichtlichen Nutzwertfestsetzung

    Eine erstmalige gerichtliche Nutzwertfestsetzung bei einander widersprechenden privaten Nutzwertberechnungen ist zulässig und kann schon vor der Bewilligung der Einverleibung des Wohnungseigentums begehrt werden.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 144/03t | OGH vom 09.09.2003 | Dokument-ID: 374790
  • Gerichtliche Aufkündigung des Dienstverhältnisses gem § 18 Abs 7 HbG

    Wird dem Hausbesorger gem § 18 Abs 7 HbG das Dienstverhältnis aus einem wichtigen Grund gekündigt, so muss ihm gleichzeitig eine andere entsprechende Wohnmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
    WEKA (vbu) | Judikatur | Leitsatz | 9 ObA 89/11w | OGH vom 27.07.2011 | Dokument-ID: 347232
  • Keine Überwälzung des gerichtlich durchgesetzten Hausbesorgerentgelts für eine stillgelegte Heizungsanlage

    Überwälzbar sind gemäß § 21 Abs 1 Z 8 MRG alle zur Abgeltung von Entgelts- und Ersatzansprüchen des Hausbesorgers geleisteten Zahlungen, sofern sich diese Ansprüche auf den im HBG geregelten Aufgabenbereich des Hausbesorgers beziehen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 231/01h | OGH vom 23.10.2001 | Dokument-ID: 377670
  • Minderheitenrechte und gerichtliche Entscheidung nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002

    Das Gericht hat im Bereich des § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 in der gegen die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer gerichteten, rechtsgestaltenden Entscheidung den den Verwalter (Vertreter der Eigentümergemeinschaft) bindenden Mehrheitsbeschluss zu ersetzen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 116/07f | OGH vom 22.01.2008 | Dokument-ID: 374635
  • Gerichtliche Kündigung wegen groben Verschuldens des Mieters bei Zahlungsverzug nach § 33 Abs 2 MRG

    War der relativ geringe Mietzinsrückstand nicht ganz einfach zu ermitteln und waren sich selbst die Vorinstanzen in der Frage, ob überhaupt ein solcher Rückstand bestehe, nicht einig, muss nicht vom „unzweifelhaften“ Bestehen eines Zinsrückstands und vom groben Verschulden ausgegangen werden.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 29/09i | OGH vom 13.10.2009 | Dokument-ID: 253436
  • Minderheitsrecht auf gerichtliche Kontrolle der Verwaltungsführung nach § 13a Abs 2 WEG 1975 bzw § 30 Abs 2 WEG 2002

    Ein Begehren auf Unterlassung von Widmungsänderungen kann keine Maßnahme darstellen, deren Beseitigung der Minderheitseigentümer nach § 30 Abs 2 WEG 2002 verlangen könnte.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 22/07g | OGH vom 08.05.2007 | Dokument-ID: 374785
  • Zur Bestellung eines vorläufigen Verwalters

    Verwaltet die Eigentümergemeinschaft selbst und kein Verwalter die Liegenschaft, spricht man von Selbstverwaltung. Auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder eines Dritten, kann vom Gericht ein vorläufiger Verwalter bestellt werden, wenn die Aufrechterhaltung der Selbstverwaltung untunlich ist und die antragstellende Person belegen kann, warum sie ein wichtiges Interesse an der Bestellung eines Verwalters hat. Wenn beide Voraussetzungen vorliegen, wird einem entsprechenden Antrag stattgegeben.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 185/16s | OGH vom 22.11.2016 | Dokument-ID: 895528
  • Auftrag zur (verbesserten) Abrechnung gemäß § 17 Abs 6 WEG 1975 (§ 34 Abs 3 WEG 2002)

    Der Auftrag zur (verbesserten) Abrechnung gem § 17 Abs 6 WEG 1975 ist nicht durch Exekution durchsetzbar; in einer Fortsetzung des wohnrechtlichen Außerstreitverfahrens ist zu prüfen, ob und inwieweit der Verwalter seine Verpflichtung erfüllt hat.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 283/02g | OGH vom 17.12.2002 | Dokument-ID: 374764
  • 5 Ob 122/11v; OGH; 07. Juli 2011

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 122/11v | OGH vom 07.07.2011 | Dokument-ID: 315094
  • Umfang der Hausverwaltervollmacht bei Änderungen nach § 9 Abs 1 MRG

    Die Hausverwaltervollmacht erfasst auch die Entgegennahme von Erklärungen der Mieter, wie Anzeigen nach § 12 Abs 3 Satz 2 MRG oder die Empfangnahme einer gerichtlichen Aufkündigung. Insoweit kann auch die Anzeige der Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstands durch den Mieter, die dem Hausverwalter gegenüber erklärt wird, als dem Vermieter zugegangen gelten.
    Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 57/21z | OGH vom 27.07.2021 | Dokument-ID: 1107347
  • 5 Ob 209/22d; OGH; 4. März 2023

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 209/22d | OGH vom 04.03.2023 | Dokument-ID: 1139521
  • Anforderungen für den Antrag bei der Schlichtungsstelle für Austausch der Wohnungseingangstür

    In Mietangelegenheiten, für die § 39 MRG eine sukzessive Zuständigkeit und Vorschaltung der Schlichtungsstellen vor Befassung der Gerichte anordnet, müssen die Anträge im Schlichtungsstellenverfahren und im Außerstreitverfahren denselben anspruchsbegründeten Sachverhalt und dasselbe Begehren enthalten. Der Zweck des § 39 MRG würde unterlaufen, wenn im gerichtlichen Verfahren bisher unterlassenes Vorbringen noch nachgeholt werden könnte.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 176/19x | OGH vom 18.12.2019 | Dokument-ID: 1063350
  • 5 Ob 114/22h; OGH; 12. Oktober 2022

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 114/22h | OGH vom 12.10.2022 | Dokument-ID: 1128460
  • Belegung des Hausgartens mit Terrassenplatten: Liegt eine Widmungsänderung vor?

    Wird die Gesamtheit eines Hausgartens mit Terrassenplatten belegt, liegt eine Widmungsänderung von Garten zu Terrasse vor, die nicht als bagatellhafte Umgestaltung, sondern als zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 zu sehen ist.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139401
  • Zur Verschiebung von Bestandflächen zwischen zwei Wohnungen und deren Genehmigungspflicht

    Die Verschiebung von Bestandflächen zwischen zwei Wohnungen erfordert die Versetzung zumindest einer Trennwand zwischen diesen Wohnungen. Damit wird notwendigerweise ein allgemeiner Teil des Hauses berührt, weshalb für eine solche Änderung jedenfalls die Zustimmung aller Wohnungseigentümer oder die Genehmigung durch den Außerstreitrichter erforderlich ist.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 78/22i | OGH vom 21.12.2022 | Dokument-ID: 1133627

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